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AktuellesInnovationspreis „Arbeitsmedizin für Kleinst- und Kleinunternehmen zukunftsfähig gestalten" 2026

Innovationswettbewerb der Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention.

„Arbeitsmedizin für Kleinst- und Kleinunternehmen zukunftsfähig gestalten" 2026

Die Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention fördert Projekte zur arbeitsmedizinischen Versorgung von Kleins- und Kleinunternehmen mit dem Innovationswettbewerb der Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention.

1. Hintergrund

Die Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention fördert Forschung, Bildung, Prävention und Gesund-heitsschutz im Bereich der Arbeitsmedizin. Vor dem Hintergrund der neuen DGUV Vorschrift 2 und der dazugehörigen DGUV Regel 100-002, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) sowie der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.3 steht die arbeitsmedizinische Betreuung von Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) erneut im Fokus. Gerade in Betrieben mit wenigen Be-schäftigten ist die Inanspruchnahme betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung häufig unzureichend – trotz gesetzlicher Verpflichtung und vorhandener Modelle wie Regelbetreuung und alternative, bedarfsorientierte Betreuung.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen, dass neue Formen der Betreuung – etwa über regionale Kompetenzzentren, digitale Angebote, Telebetreuung und kooperative Versorgungsmodelle – Chan-cen für eine qualitativ hochwertige, niedrigschwellige und rechtskonforme arbeitsmedizinische Ver-sorgung bieten. Die ArbMedVV und die AMR 3.3 betonen eine ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge, die alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einschließlich psychischer Belastungen berücksichtigt und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung eng mit der arbeitsmedizini-schen Vorsorge verzahnt.

2. Ziel des Innovationswettbewerbs

Mit dem Innovationswettbewerb möchte die Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention innovative, praxistaugliche und rechtssichere Projekte auszeichnen, die eine regelkonforme und qualitativ hoch-wertige arbeitsmedizinische Betreuung von Kleinst- und Kleinunternehmen ermöglichen oder verbes-sern. Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die:

  • den gesetzlichen Anforderungen (u. a. DGUV Vorschrift 2, DGUV Regel 100-002, ArbMedVV, AMR 3.3) entsprechen;
  • auf die spezifischen Rahmenbedingungen von Kleinst- und Kleinbetrieben zugeschnitten sind;
  • Zugänge zur arbeitsmedizinischen Betreuung vereinfachen und Hemmnisse abbauen;
  • Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb nachhaltig stärken;
  • beispielgebend und auf andere Regionen, Branchen oder Zielgruppen übertragbar sind.

3. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte oder Projektverbünde, die zeigen, wie eine qualitativ hochwertige und regelkonforme arbeitsmedizinische Betreuung für Kleinst- und Kleinunternehmen (z. B. bis 20 bzw. 50 Beschäftigte) konkret umgesetzt werden kann. Die Projekte sind nachvollziehbar, in andere Ver-sorgungsregionen übertragbar und können weiterentwickelt werden.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:

  • Einzelpersonen und Kooperationen, sofern die Umsetzung realistisch mit geeigneten Part-nern dargestellt wird;
  • arbeitsmedizinische Dienste und betriebsärztliche Praxen;
  • Kammern, Innungen, Verbände und Netzwerke;
  • Unternehmen, insbesondere in Kooperation mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechni-schen Fachleuten;
  • weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

5. Einzureichende Unterlagen und Bewerbungsschluss

Die Projektbeschreibung sollte mindestens folgende Inhalte enthalten:

  • Projekttitel und Kurzfassung;
  • Ausgangssituation und Problembeschreibung (einschließlich Darstellung der Zielgruppe und ihrer besonderen Herausforderungen);
  • Zielsetzung des Projekts und erwarteter Nutzen für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • Beschreibung des Konzepts und der geplanten Maßnahmen (inklusive Rollen der beteiligten Akteure);
  • nachvollziehbare Sicherstellung von Regelkonformität und Qualität;
  • Angaben zur antragstellenden Institution (Rechtsform, Ansprechpartner:in)

Bewerbungsschluss ist der 31.12.2026.

6. Förderpreis 

Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stiftung behält sich vor, den Förderpreis gegebenenfalls auf mehrere Projekte aufzuteilen.

7. Auswahlverfahren

Über die Vergabe des Innovationspreises der Arbeitsmedizin entscheidet eine Jury, die sich aus Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Arbeitsmedizin in Deutschland sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des VDBW e.V. und der Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention zusammensetzt. Die Jury ist im Auftrag der Stiftung für den Stiftungszweck (vgl. §§ 2,5 der Satzung) tätig. Die Mitglieder der Jury üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Jury-Mitglieder dürfen keine Arbeiten bewerten, an denen sie beteiligt sind oder zu denen ein Interessenkonflikt besteht. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht; die Jury entscheidet im Auftrag der Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen.

8. Rechte, Veröffentlichung und Dokumentation

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer einverstanden, der Stiftung Arbeits-medizin und Prävention die Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen.

9. Kontakt

Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention
Friedrich-Eberle-Straße 4a
76227 Karlsruhe

E-Mail: info(at)stiftung-arbeitsmedizin-praevention.de